Wirtschaftsspiegel Thüringen - Ausgabe 5/15 - page 10

Wirtschaftsförderung
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Foto: Romolo Tavani/fotolia
Das Thüringer Wirtschaftsministerium stellt in diesem Jahr rund 65 Millionen
Euro für die Errichtung und den Ausbau wirtschaftsnaher Infrastrukturen
bereit. Dazu zählen Gewerbe- und Industriegebiete, Gewerbezentren, Erschlie-
ßungsstraßen, Einrichtungen der Berufsbildung, aber auch touristische Infra-
strukturen wie Radwege, Parkplätze, Informationszentren oder Bootsanleger.
Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Programm Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).
65 Millionen Euro für wirtschafts-
nahe Infrastruktur im Jahr 2015
„Wir werden das Geld insbesondere da-
zu nutzen, um touristische Projekte zu
entwickeln, die die Ergebnisse und
Schwerpunkte der Landestourismus-
konzeption berücksichtigen“, so Thürin-
gens Wirtschaftsminister Wolfgang
Tiefensee. Hier bestehe das Ziel vor al-
lem darin, neue Angebote für Touristen
zu schaffen und die Anziehungskraft be-
stehender touristischer Einrichtungen
zu erhöhen. „Außerdem geht es darum,
vorhandene Gewerbestandorte zu revi-
talisieren und das Angebot an Industrie-
und Gewerbegebieten bedarfsgerecht
zu erweitern.“
Tiefensee betonte die wachsende Be-
deutung einer gut ausgebauten Infra-
de. Projekte, die für eine Förderung
noch im Jahr 2015 vorgesehen sind und
für die bis Ende 2014 ein Förderantrag
gestellt worden ist, würden auf Grund-
lage der ursprünglich geltenden Förder-
praxis bewilligt. Tiefensee: „Damit ge-
währleisten wir, dass Antragsteller
weiterhin mit der zu diesem Zeitpunkt
üblichen Förderhöhe rechnen können,
auf die sie vertraut haben und die letzt-
lich die Basis für den Förderantrag dar-
stellte.“ Angesichts des absehbaren
Mittelrückgangs in den kommenden
Jahren sei es aber notwendig, den Aus-
nahmecharakter der Höchstförderung
von 90 Prozent in Zukunft stärker he-
rauszustellen.
Neben der einzelbetrieblichen Förde-
rung können im Rahmen des Bund-
Länder-Programms GRW Gemeinden
und Gemeindeverbänden Zuschüsse für
Maßnahmen der wirtschaftsnahen
Infrastruktur gewährt werden, soweit
diese Infrastruktur für die Entwicklung
der gewerblichen Wirtschaft erforder-
lich ist. Darunter sind u. a. Maßnahmen
zur Erschließung oder zur Wiederher-
richtung von Industrie- und Gewerbe-
gebieten, Maßnahmen der touristischen
Infrastruktur sowie Errichtung oder
Ausbau von Einrichtungen der berufli-
chen Bildung und von Gewerbezentren
zu verstehen. Ferner können auch
regionalwirtschaftliche Entwicklungs-
konzepte sowie Regionalmanagements
gefördert werden. Die Thüringer Förder-
richtlinie ist seit März 2015 in Kraft.
Im Jahr 2014 hat das Wirtschaftsmi-
nisterium insgesamt 36 wirtschaftsna-
he Infrastruktur-Vorhaben mit zusam-
men 37,4 Millionen Euro gefördert –
darunter die Erschließung bzw. Revita-
lisierung von acht Gewerbegebieten
und 27 Tourismusprojekte. Die Gesamt-
investitionskosten belaufen sich auf
44,5 Millionen Euro. (em/tl)
struktur für bereits angesiedelte Unternehmen und
mögliche Investoren. „Gerade weil die Spielräume für
eine direkte Investitionsförderung künftig enger wer-
den, haben gut angebundene und erschlossene
Gewerbestandorte eine wachsende Bedeutung als
Standortfaktor und Ansiedlungsargument. Die GRW-
Förderung trägt damit entscheidend zur Attraktivität
des Investitions- und Wirtschaftsstandortes Thüringen
bei“, sagte der Wirtschaftsminister.
Der Wirtschaftsminister wies darauf hin, dass für künf-
tige Infrastrukturvorhaben eine Maximalförderung von
bis zu 90 Prozent künftig nur noch in eng begrenzten
Ausnahmefällen möglich sein werde. Der Regelförder-
satz liege, wie schon in der alten Förderperiode, bei
60 Prozent. Allerdings sei eine Übergangsfrist vorge-
sehen, so dass es im Jahr 2015 „keinen harten und un-
erwarteten Schnitt“ für die Antragsteller geben wer-
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