Wirtschaftsspiegel Thüringen - Ausgabe 5/15 - page 15

Wissenschaft und Forschung
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Foto: alexandro900/fotolia
Thüringen startet in der Innovationsförderung durch: 200 Millionen Euro ste-
hen für die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in
Unternehmen und Forschungseinrichtungen und den Ausbau der wirtschafts-
nahen Forschungsinfrastruktur bis 2020 bereit. Das entsprechende Förder-
programm wird aus dem EFRE-Strukturfonds und aus Landesmitteln finanziert,
ist auf allen Ebenen abgestimmt und tritt jetzt in Kraft. Anträge können bei der
Thüringer Aufbaubank (TAB) gestellt werden.
„Forschung ist Wachstumstreiber“
Förderprogramm startet neu
„Innovation ist der wichtigste Wachs-
tumstreiber für unsere Wirtschaft“, sag-
te Thüringens Wirtschaftsminister Wolf-
gang Tiefensee bei der Vorstellung des
Programms. Ein schneller Transfer von
Forschungsergebnissen in neue Produk-
te, Verfahren und Dienstleistungen sei
die Voraussetzung für eine höhere
Wettbewerbsfähigkeit der Unterneh-
men und sorge damit letztlich auch für
höhere Einkommen.
„Länder wie Thüringen leben nicht von
Rohstoffen, sondern von dem Wissen
und den Technologien, die sie entwi-
ckeln“, sagte der Minister. Allerdings
seien viele kleine und mittlere Unter-
nehmen im Land nicht in der Lage, die
oftmals hohen Kosten für die Produkt-
entwicklung allein zu stemmen. „Mit
unserer Forschungsförderung unterstützen wir sie, ei-
gene Innovationsprozesse zu finanzieren.“ Insgesamt
rechnet der Minister damit, dass mit den zur Verfü-
gung stehenden Fördermitteln mehr als 500 For-
schungsprojekte angestoßen werden können.
Über das neu strukturierte Programm „Förderung von
Forschung, Technologie und Innovation“ werden ins-
besondere FuE-Projekte einzelner Unternehmen und
FuE-Verbundvorhaben von Unternehmen und
Forschungseinrichtungen, aber auch die Ausstattung
von Innovationszentren, die Kaltmietfreistellung in
Technologie- und Gründerzentren oder Patentanmel-
dungen gefördert. Den Förderrahmen bestimmt die
Thüringer Forschungs- und Innovationsstrategie, das
heißt, Vorhaben müssen den Schwerpunktthemen
„Industrielle Produktion und Systeme“, „Nachhaltige
und intelligente Mobilität und Logistik“, „Gesundes
Leben und Gesundheitswirtschaft“, „Nachhaltige Ener-
gie und Ressourcenverwendung“ oder den „Informa-
tions- und Kommunikationstechno-
logien und produktionsnahen Dienst-
leistungen“ zuzuordnen sein.
Die Förderhöhe beträgt – abgestuft
nach Unternehmensgröße – bei FuE-
Verbundvorhaben maximal 80 Prozent
der Projektkosten. Insgesamt stehen für
Verbundvorhaben bis 2020 rund 100
Millionen Euro zur Verfügung. Bei ein-
zelbetrieblichen Vorhaben sind bis zu
70 Prozent der Kosten förderfähig. Das
Land stellt dafür – einschließlich der
Innovationsgutscheine – bis 2020 gut
50 Millionen Euro zur Verfügung. Wei-
tere 50 Millionen Euro stehen für den
Ausbau der wirtschaftsnahen For-
schungsinfrastruktur bereit.
In dem neu gefassten Förderprogramm
wurden die Fördergegenstände aus drei
früheren Richtlinien zusammengeführt
und vereinfacht. Dazu wurden unter an-
derem Zweckbindefristen für kleine und
mittlere Unternehmen verkürzt und –
wo es möglich war – zur Senkung des
Verwaltungsaufwands auf eine Pau-
schal- statt Einzelabrechnung umge-
stellt. Zudem werden zur Auswahl der
Fördervorhaben verstärkt Wettbewerbs-
verfahren durchgeführt, bei denen zu
bestimmten Stichtagen zur Einreichung
von Förderkonzepten aufgefordert wird.
Neu eingeführt wurde auch das Instru-
ment der „Innovationsgutscheine“, das
wahlweise für die Vorbereitung von
FuE-Projekten, die Finanzierung von
Machbarkeits- und Durchführbarkeits-
studien, flankierende kreativwirtschaft-
liche Dienstleistungen oder Prozess-
und Organisationsinnovationen einge-
setzt werden kann. (em/tl)
Alle Informationen und die Antrags-
unterlagen sind über das Portal der
Thüringer Aufbaubank erhältlich:
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